Art. 1 GegenstandGegenstand
Art. 1 Gegenstand 1 Diese Verordnung legt für die Funktionen innerhalb des EDA nach Anhang 1 PSPV die jeweilige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest. 2 Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.
1
1 Diese Verordnung legt für die Funktionen innerhalb des EDA nach Anhang 1 PSPV die jeweilige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.
Art. 2 Aktualisierung des AnhangsAktualisierung des Anhangs
Art. 2 Aktualisierung des Anhangs 1 Der Bereich Sicherheit EDA prüft mindestens alle fünf Jahre die Gültigkeit des Anhangs der vorliegenden Verordnung. 2 Bei einer Änderung von Anhang 1 PSPV beantragt der Bereich Sicherheit EDA innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Änderung die entsprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
1
1 Der Bereich Sicherheit EDA prüft mindestens alle fünf Jahre die Gültigkeit des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
2
2 Bei einer Änderung von Anhang 1 PSPV beantragt der Bereich Sicherheit EDA innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Änderung die entsprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Art. 3 InkrafttretenInkrafttreten
Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft.
Funktionen innerhalb des EDA, für deren Ausübungeine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden mussFunktionen innerhalb des EDA, für deren Ausübungeine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
Funktionen innerhalb des EDA, für deren Ausübungeine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss 1. Generelle Funktionen innerhalb des EDA Funktionen Prüfstufen Generalsekretär/in und Stellvertreter/in 12 Persönliche Mitarbeiter/innen der Departementsvorsteherin /des Departementsvorstehers 12 Informationschef/in und Stellvertreter/in 12 Assistentinnen/Assistenten der Departementsvorsteherin /des Departementsvorstehers 12 Referentinnen/Referenten, Berater/innen 12 Staatssekretär/in und Stellvertreter/in 12 Direktorinnen/Direktoren und deren Stellvertreter/innen 12 Chef/in Sicherheit und Stellvertreter/in 12 Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen, für welche die Kriterien nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a oder b PSPV zutreffen 12 Verantwortliche für Informationsschutz, Informatiksicherheit undDatenschutz 11 Anwender/innen des Informationssystems Personensicherheitsprüfung (SIBAD) 11 Pressesprecher/in 11 Weibel/innen der Departementsvorsteherin /des Departementsvorstehers 11 Chauffeuse/Chauffeur der Departementsvorsteherin /des Departementsvorstehers 11 Mitglieder des Stabes für ausserordentliche Lagen 11 Mitglieder der Lenkungsgruppe Sicherheit und derenständige Stellvertreter/innen 11 Vizedirektorinnen/Vizedirektoren und deren Stellvertreter/innen 11 Risikomanager/in des EDA 11 1 2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDA Funktionen Prüfstufen Missionsch
1. Generelle Funktionen innerhalb des EDAGenerelle Funktionen innerhalb des EDA
1. Generelle Funktionen innerhalb des EDA Funktionen Prüfstufen Generalsekretär/in und Stellvertreter/in 12 Persönliche Mitarbeiter/innen der Departementsvorsteherin /des Departementsvorstehers 12 Informationschef/in und Stellvertreter/in 12 Assistentinnen/Assistenten der Departementsvorsteherin /des Departementsvorstehers 12 Referentinnen/Referenten, Berater/innen 12 Staatssekretär/in und Stellvertreter/in 12 Direktorinnen/Direktoren und deren Stellvertreter/innen 12 Chef/in Sicherheit und Stellvertreter/in 12 Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen, für welche die Kriterien nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a oder b PSPV zutreffen 12 Verantwortliche für Informationsschutz, Informatiksicherheit undDatenschutz 11 Anwender/innen des Informationssystems Personensicherheitsprüfung (SIBAD) 11 Pressesprecher/in 11 Weibel/innen der Departementsvorsteherin /des Departementsvorstehers 11 Chauffeuse/Chauffeur der Departementsvorsteherin /des Departementsvorstehers 11 Mitglieder des Stabes für ausserordentliche Lagen 11 Mitglieder der Lenkungsgruppe Sicherheit und derenständige Stellvertreter/innen 11 Vizedirektorinnen/Vizedirektoren und deren Stellvertreter/innen 11 Risikomanager/in des EDA 11 1
2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDAZusätzliche Funktionen innerhalb des EDA
2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDA Funktionen Prüfstufen Missionschefinnen/Missionschefs 12 Chefinnen/Chefs der politischen Abteilungen und derenStellvertreter/innen 12 Chef/in des Integrationsbüros und Stellvertreter/in 12 Spezialistinnen/Spezialisten IT-Betrieb 12 Chef/in des Krisenmanagementzentrums und Stellvertreter/in 12 Mitarbeiter/innen mit Zugang zu klassifizierten Informationender NATO oder der EU 11 Mitarbeiter/innen des diplomatischen oder des konsularischen Dienstes, der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammenarbeit, dielaut Stellenbeschreibung regelmässigen und weitreichenden Einblick in die Regierungstätigkeit oder in wichtige sicherheitspolitische Geschäfte oder regelmässig Zugang zu Geheimnissen der inneren oder äusseren Sicherheit oder zu Informationen haben, deren Aufdeckung die Erfüllung wesentlicher Aufgaben des Bundes gefährden könnte, insbesondere Sondergesandte 12 Mitarbeiter/innen des diplomatischen oder des konsularischen Dienstes, der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammenarbeit, dielaut Stellenbeschreibung regelmässig Zugang zu GEHEIM klassifizierten Informationen haben, zum Beispiel Verantwortliche oder Mitglieder von Arbeitsgruppen, die sich mit Fragen der Abrüstung und derNichtweiterverbreitung von Atomwaffen, internationalen Finanzfragen oder Entführungen von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland befassen, Mitarbe