1. Abschnitt: Gegenstand, Profile und DauerGegenstand, Profile und Dauer
1. Abschnitt: Gegenstand, Profile und Dauer Art. 1 Berufsbild und schulische Profile 1 Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher auf Stufe EFZ beschäftigen sich mit dem Herstellen und Reparieren von Privatwaffen und dem Reparieren von Hand- und Faustfeuerwaffen schweizerischer Ordonnanz. Sie beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie führen Servicearbeiten, Reparaturen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an Waffen aus. b. Sie führen Änderungs-, Austausch-, Ergänzungs- und Montagearbeiten an Waffen aus. c. Sie stellen Teile für Waffen mit geeigneten Verfahren, Materialien, Werkzeugen und Maschinen her. d. Sie übergeben die Waffen den Kundinnen und Kunden gemäss Sicherheitsvorschriften und instruieren sie gemäss waffengesetzlichen Grundlagen über wichtige Handhabungen und Manipulationen. e. Sie verkaufen Waffen und weitere Artikel und beraten die Kundinnen und Kunden bei Arbeiten an Waffen. f. In all ihren Tätigkeiten arbeiten sie fachgerecht, wirtschaftlich und ökologisch. g. Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um. 2 Innerhalb des Berufs der Büchsenmacherin und des Büchsenmachers EFZ gibt es die folgenden schulischen Profile: a. Basis-Grundbildung (Profil G); b. erweiterte Grundbildung (Profil E). Art. 2 Dauer und Beginn 1
Art. 1 Berufsbild und schulische ProfileBerufsbild und schulische Profile
Art. 1 Berufsbild und schulische Profile 1 Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher auf Stufe EFZ beschäftigen sich mit dem Herstellen und Reparieren von Privatwaffen und dem Reparieren von Hand- und Faustfeuerwaffen schweizerischer Ordonnanz. Sie beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie führen Servicearbeiten, Reparaturen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an Waffen aus. b. Sie führen Änderungs-, Austausch-, Ergänzungs- und Montagearbeiten an Waffen aus. c. Sie stellen Teile für Waffen mit geeigneten Verfahren, Materialien, Werkzeugen und Maschinen her. d. Sie übergeben die Waffen den Kundinnen und Kunden gemäss Sicherheitsvorschriften und instruieren sie gemäss waffengesetzlichen Grundlagen über wichtige Handhabungen und Manipulationen. e. Sie verkaufen Waffen und weitere Artikel und beraten die Kundinnen und Kunden bei Arbeiten an Waffen. f. In all ihren Tätigkeiten arbeiten sie fachgerecht, wirtschaftlich und ökologisch. g. Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um. 2 Innerhalb des Berufs der Büchsenmacherin und des Büchsenmachers EFZ gibt es die folgenden schulischen Profile: a. Basis-Grundbildung (Profil G); b. erweiterte Grundbildung (Profil E).
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1 Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher auf Stufe EFZ beschäftigen sich mit dem Herstellen und Reparieren von Privatwaffen und dem Reparieren von Hand- und Faustfeuerwaffen schweizerischer Ordonnanz. Sie beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie führen Servicearbeiten, Reparaturen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an Waffen aus. b. Sie führen Änderungs-, Austausch-, Ergänzungs- und Montagearbeiten an Waffen aus. c. Sie stellen Teile für Waffen mit geeigneten Verfahren, Materialien, Werkzeugen und Maschinen her. d. Sie übergeben die Waffen den Kundinnen und Kunden gemäss Sicherheitsvorschriften und instruieren sie gemäss waffengesetzlichen Grundlagen über wichtige Handhabungen und Manipulationen. e. Sie verkaufen Waffen und weitere Artikel und beraten die Kundinnen und Kunden bei Arbeiten an Waffen. f. In all ihren Tätigkeiten arbeiten sie fachgerecht, wirtschaftlich und ökologisch. g. Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.
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a. Sie führen Servicearbeiten, Reparaturen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an Waffen aus.
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b. Sie führen Änderungs-, Austausch-, Ergänzungs- und Montagearbeiten an Waffen aus.
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c. Sie stellen Teile für Waffen mit geeigneten Verfahren, Materialien, Werkzeugen und Maschinen her.
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d. Sie übergeben die Waffen den Kundinnen und Kunden gemäss Sicherheitsvorschriften und instruieren sie gemäss waffengesetzlichen Grundlagen über wichtige Handhabungen und Manipulationen.
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e. Sie verkaufen Waffen und weitere Artikel und beraten die Kundinnen und Kunden bei Arbeiten an Waffen.
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f. In all ihren Tätigkeiten arbeiten sie fachgerecht, wirtschaftlich und ökologisch.
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g. Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.
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2 Innerhalb des Berufs der Büchsenmacherin und des Büchsenmachers EFZ gibt es die folgenden schulischen Profile: a. Basis-Grundbildung (Profil G); b. erweiterte Grundbildung (Profil E).
Art. 2 Dauer und BeginnDauer und Beginn
Art. 2 Dauer und Beginn 1 Die berufliche Grundbildung dauert vier Jahre. 2 Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.
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2 Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.
2. Abschnitt: Ziele und AnforderungenZiele und Anforderungen
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen Art. 3 Bildungsinhalte 1 Die Ziele und die Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen nach Artikel 4 beschrieben. 2 Die Handlungskompetenzen umfassen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. 3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge. Art. 4 Handlungskompetenzen Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. fachgerechter Umgang mit Waffen: 1. gesetzliche Vorschriften umsetzen, 2. Montagearbeiten an Waffen vornehmen, 3. Munition einsetzen, 4. Grundlagen der Optik umsetzen, 5. Fachrechnen und Fachzeichnen anwenden; b. fachgerechtes Arbeiten an Waffen: 1. Kontrollarbeiten an Waffen vornehmen, 2. Arbeiten planen, 3. Materialien, Verfahren, Werkzeuge und Maschinen einsetzen, 4. Waffenteile anfertigen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten vornehmen; c. Verkauf und Beratung von Kundinnen und Kunden: 1. Waffen und Zubehörteile verkaufen, 2. Kundinnen und Kunden beraten; d. Sicherstellung von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz: 1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sicherstellen, 2. Umweltschutz sicherstellen.
Art. 3 BildungsinhalteBildungsinhalte
Art. 3 Bildungsinhalte 1 Die Ziele und die Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen nach Artikel 4 beschrieben. 2 Die Handlungskompetenzen umfassen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. 3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge.
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1 Die Ziele und die Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen nach Artikel 4 beschrieben.
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2 Die Handlungskompetenzen umfassen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen.
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3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge.
Art. 4 HandlungskompetenzenHandlungskompetenzen
Art. 4 Handlungskompetenzen Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. fachgerechter Umgang mit Waffen: 1. gesetzliche Vorschriften umsetzen, 2. Montagearbeiten an Waffen vornehmen, 3. Munition einsetzen, 4. Grundlagen der Optik umsetzen, 5. Fachrechnen und Fachzeichnen anwenden; b. fachgerechtes Arbeiten an Waffen: 1. Kontrollarbeiten an Waffen vornehmen, 2. Arbeiten planen, 3. Materialien, Verfahren, Werkzeuge und Maschinen einsetzen, 4. Waffenteile anfertigen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten vornehmen; c. Verkauf und Beratung von Kundinnen und Kunden: 1. Waffen und Zubehörteile verkaufen, 2. Kundinnen und Kunden beraten; d. Sicherstellung von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz: 1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sicherstellen, 2. Umweltschutz sicherstellen.
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Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. fachgerechter Umgang mit Waffen: 1. gesetzliche Vorschriften umsetzen, 2. Montagearbeiten an Waffen vornehmen, 3. Munition einsetzen, 4. Grundlagen der Optik umsetzen, 5. Fachrechnen und Fachzeichnen anwenden; b. fachgerechtes Arbeiten an Waffen: 1. Kontrollarbeiten an Waffen vornehmen, 2. Arbeiten planen, 3. Materialien, Verfahren, Werkzeuge und Maschinen einsetzen, 4. Waffenteile anfertigen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten vornehmen; c. Verkauf und Beratung von Kundinnen und Kunden: 1. Waffen und Zubehörteile verkaufen, 2. Kundinnen und Kunden beraten; d. Sicherstellung von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz: 1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sicherstellen, 2. Umweltschutz sicherstellen.
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a. fachgerechter Umgang mit Waffen: 1. gesetzliche Vorschriften umsetzen, 2. Montagearbeiten an Waffen vornehmen, 3. Munition einsetzen, 4. Grundlagen der Optik umsetzen, 5. Fachrechnen und Fachzeichnen anwenden;
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b. fachgerechtes Arbeiten an Waffen: 1. Kontrollarbeiten an Waffen vornehmen, 2. Arbeiten planen, 3. Materialien, Verfahren, Werkzeuge und Maschinen einsetzen, 4. Waffenteile anfertigen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten vornehmen;
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3. Materialien, Verfahren, Werkzeuge und Maschinen einsetzen,
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4. Waffenteile anfertigen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten vornehmen;