1. Abschnitt: Gegenstand und DauerGegenstand und Dauer
1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer Art. 1 Berufsbild Fotografinnen und Fotografen auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie stellen digitale oder analoge Aufnahmen von Gegenständen, Personen, Anlässen oder Orten her. b. Sie erledigen administrative Arbeiten. c. Sie treffen Massnahmen, um ihre Arbeiten bekannt zu machen und zu verbreiten, kennen die geltenden rechtlichen Grundlagen in ihrem Beruf und halten sich bei ihrer Arbeit daran. d. Sie arbeiten alleine oder im Team, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunikationsagenturen, Grafikateliers, Verlagen oder Galerien. e. Sie verfügen über Interesse an modernen Kommunikationsmitteln und den entsprechenden Arbeitstechniken und wenden diese in ihrer Arbeit an. f. Sie zeichnen sich durch kundenfreundliches Handeln, angemessene Flexibilität, eigenständiges und verantwortungsvolles Arbeiten sowie ökologisches Denken und Handeln aus und erledigen ihre Arbeiten selbständig und kompetent. g. Sie berücksichtigen bei der Arbeit die Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Gesundheit- und Umweltschutzes. Art. 2 Dauer und Beginn 1 Die berufliche Grundbildung dauert 4 Jahre. 2 Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.
Art. 1 BerufsbildBerufsbild
Art. 1 Berufsbild Fotografinnen und Fotografen auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie stellen digitale oder analoge Aufnahmen von Gegenständen, Personen, Anlässen oder Orten her. b. Sie erledigen administrative Arbeiten. c. Sie treffen Massnahmen, um ihre Arbeiten bekannt zu machen und zu verbreiten, kennen die geltenden rechtlichen Grundlagen in ihrem Beruf und halten sich bei ihrer Arbeit daran. d. Sie arbeiten alleine oder im Team, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunikationsagenturen, Grafikateliers, Verlagen oder Galerien. e. Sie verfügen über Interesse an modernen Kommunikationsmitteln und den entsprechenden Arbeitstechniken und wenden diese in ihrer Arbeit an. f. Sie zeichnen sich durch kundenfreundliches Handeln, angemessene Flexibilität, eigenständiges und verantwortungsvolles Arbeiten sowie ökologisches Denken und Handeln aus und erledigen ihre Arbeiten selbständig und kompetent. g. Sie berücksichtigen bei der Arbeit die Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Gesundheit- und Umweltschutzes.
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Fotografinnen und Fotografen auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie stellen digitale oder analoge Aufnahmen von Gegenständen, Personen, Anlässen oder Orten her. b. Sie erledigen administrative Arbeiten. c. Sie treffen Massnahmen, um ihre Arbeiten bekannt zu machen und zu verbreiten, kennen die geltenden rechtlichen Grundlagen in ihrem Beruf und halten sich bei ihrer Arbeit daran. d. Sie arbeiten alleine oder im Team, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunikationsagenturen, Grafikateliers, Verlagen oder Galerien. e. Sie verfügen über Interesse an modernen Kommunikationsmitteln und den entsprechenden Arbeitstechniken und wenden diese in ihrer Arbeit an. f. Sie zeichnen sich durch kundenfreundliches Handeln, angemessene Flexibilität, eigenständiges und verantwortungsvolles Arbeiten sowie ökologisches Denken und Handeln aus und erledigen ihre Arbeiten selbständig und kompetent. g. Sie berücksichtigen bei der Arbeit die Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Gesundheit- und Umweltschutzes.
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a. Sie stellen digitale oder analoge Aufnahmen von Gegenständen, Personen, Anlässen oder Orten her.
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c. Sie treffen Massnahmen, um ihre Arbeiten bekannt zu machen und zu verbreiten, kennen die geltenden rechtlichen Grundlagen in ihrem Beruf und halten sich bei ihrer Arbeit daran.
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d. Sie arbeiten alleine oder im Team, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunikationsagenturen, Grafikateliers, Verlagen oder Galerien.
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e. Sie verfügen über Interesse an modernen Kommunikationsmitteln und den entsprechenden Arbeitstechniken und wenden diese in ihrer Arbeit an.
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f. Sie zeichnen sich durch kundenfreundliches Handeln, angemessene Flexibilität, eigenständiges und verantwortungsvolles Arbeiten sowie ökologisches Denken und Handeln aus und erledigen ihre Arbeiten selbständig und kompetent.
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g. Sie berücksichtigen bei der Arbeit die Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Gesundheit- und Umweltschutzes.
Art. 2 Dauer und BeginnDauer und Beginn
Art. 2 Dauer und Beginn 1 Die berufliche Grundbildung dauert 4 Jahre. 2 Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.
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2 Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.
2. Abschnitt: Ziele und AnforderungenZiele und Anforderungen
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen Art. 3 Bildungsinhalte 1 Die Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen nach Artikel 4 beschrieben. 2 Die Handlungskompetenzen beinhalten Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Sozial- und Selbstkompetenzen. 3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge. Art. 4 Handlungskompetenzen Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Beherrschen der Bildaufnahmetechniken: 1. Kamera benutzen, 2. Lichtquellen identifizieren, 3. Licht messen, 4. Bildträger bestimmen, 5. Zubehör nutzen. b. Vorbereiten der Aufnahme: 1. Kundenanfrage analysieren, 2. Arbeitskonzept erstellen, 3. Arbeit planen, 4. Tests durchführen, 5. Aufnahmeort ermitteln, 6. Team zusammenstellen, 7. Casting durchführen. c. Durchführen der Aufnahme: 1. Bildästhetik finden, 2. Aufnahme vorbereiten, 3. Licht führen, 4. Lösungen improvisieren, 5. Aufnahme auslösen. d. Nachbearbeiten: 1. Bilder auswählen, 2. Bilder bearbeiten, 3. Bilder speichern, 4. Bilder digitalisieren, 5. Bilder ausgeben, 6. Bilder archivieren, 7. Arbeit präsentieren und liefern. e. Erledigen der administrativen Arbeiten: 1. Tarif für die Dienstleistungen festlegen, 2. Kostenvoranschläge erstellen, 3. Rechnung stellen und Buchhaltung führen, 4. Urhe
Art. 3 BildungsinhalteBildungsinhalte
Art. 3 Bildungsinhalte 1 Die Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen nach Artikel 4 beschrieben. 2 Die Handlungskompetenzen beinhalten Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Sozial- und Selbstkompetenzen. 3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge.
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1 Die Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen nach Artikel 4 beschrieben.
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2 Die Handlungskompetenzen beinhalten Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Sozial- und Selbstkompetenzen.
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3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge.
Art. 4 HandlungskompetenzenHandlungskompetenzen
Art. 4 Handlungskompetenzen Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Beherrschen der Bildaufnahmetechniken: 1. Kamera benutzen, 2. Lichtquellen identifizieren, 3. Licht messen, 4. Bildträger bestimmen, 5. Zubehör nutzen. b. Vorbereiten der Aufnahme: 1. Kundenanfrage analysieren, 2. Arbeitskonzept erstellen, 3. Arbeit planen, 4. Tests durchführen, 5. Aufnahmeort ermitteln, 6. Team zusammenstellen, 7. Casting durchführen. c. Durchführen der Aufnahme: 1. Bildästhetik finden, 2. Aufnahme vorbereiten, 3. Licht führen, 4. Lösungen improvisieren, 5. Aufnahme auslösen. d. Nachbearbeiten: 1. Bilder auswählen, 2. Bilder bearbeiten, 3. Bilder speichern, 4. Bilder digitalisieren, 5. Bilder ausgeben, 6. Bilder archivieren, 7. Arbeit präsentieren und liefern. e. Erledigen der administrativen Arbeiten: 1. Tarif für die Dienstleistungen festlegen, 2. Kostenvoranschläge erstellen, 3. Rechnung stellen und Buchhaltung führen, 4. Urheberrechte durchsetzen und Persönlichkeitsrechte beachten. f. Erwerben von Marktkenntnissen: 1. berufliche Netzwerke pflegen, 2. Beziehungen mit den Kunden und Partnern pflegen, 3. Arbeit bewerben, 4. potenzielle Kunden akquirieren, 5. persönliche Bilder oder Projekte (ohne Auftrag) verbreiten. g. Erweitern der geistigen Fähigkeiten: 1. Berufsethik entwickeln, 2. eigene Neugier stimulieren, 3. eigene
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Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Beherrschen der Bildaufnahmetechniken: 1. Kamera benutzen, 2. Lichtquellen identifizieren, 3. Licht messen, 4. Bildträger bestimmen, 5. Zubehör nutzen. b. Vorbereiten der Aufnahme: 1. Kundenanfrage analysieren, 2. Arbeitskonzept erstellen, 3. Arbeit planen, 4. Tests durchführen, 5. Aufnahmeort ermitteln, 6. Team zusammenstellen, 7. Casting durchführen. c. Durchführen der Aufnahme: 1. Bildästhetik finden, 2. Aufnahme vorbereiten, 3. Licht führen, 4. Lösungen improvisieren, 5. Aufnahme auslösen. d. Nachbearbeiten: 1. Bilder auswählen, 2. Bilder bearbeiten, 3. Bilder speichern, 4. Bilder digitalisieren, 5. Bilder ausgeben, 6. Bilder archivieren, 7. Arbeit präsentieren und liefern. e. Erledigen der administrativen Arbeiten: 1. Tarif für die Dienstleistungen festlegen, 2. Kostenvoranschläge erstellen, 3. Rechnung stellen und Buchhaltung führen, 4. Urheberrechte durchsetzen und Persönlichkeitsrechte beachten. f. Erwerben von Marktkenntnissen: 1. berufliche Netzwerke pflegen, 2. Beziehungen mit den Kunden und Partnern pflegen, 3. Arbeit bewerben, 4. potenzielle Kunden akquirieren, 5. persönliche Bilder oder Projekte (ohne Auftrag) verbreiten. g. Erweitern der geistigen Fähigkeiten: 1. Berufsethik entwickeln, 2. eigene Neugier stimulieren, 3. eigenen Fachkenntnisse erweitern.
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a. Beherrschen der Bildaufnahmetechniken: 1. Kamera benutzen, 2. Lichtquellen identifizieren, 3. Licht messen, 4. Bildträger bestimmen, 5. Zubehör nutzen.
b.
b. Vorbereiten der Aufnahme: 1. Kundenanfrage analysieren, 2. Arbeitskonzept erstellen, 3. Arbeit planen, 4. Tests durchführen, 5. Aufnahmeort ermitteln, 6. Team zusammenstellen, 7. Casting durchführen.
c.
c. Durchführen der Aufnahme: 1. Bildästhetik finden, 2. Aufnahme vorbereiten, 3. Licht führen, 4. Lösungen improvisieren, 5. Aufnahme auslösen.
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d. Nachbearbeiten: 1. Bilder auswählen, 2. Bilder bearbeiten, 3. Bilder speichern, 4. Bilder digitalisieren, 5. Bilder ausgeben, 6. Bilder archivieren, 7. Arbeit präsentieren und liefern.
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e. Erledigen der administrativen Arbeiten: 1. Tarif für die Dienstleistungen festlegen, 2. Kostenvoranschläge erstellen, 3. Rechnung stellen und Buchhaltung führen, 4. Urheberrechte durchsetzen und Persönlichkeitsrechte beachten.
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4. Urheberrechte durchsetzen und Persönlichkeitsrechte beachten.