1. Abschnitt: Gegenstand und DauerGegenstand und Dauer
1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer Art. 1 Berufsbild Systemgastronomiefachleute auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie sind fähig, Prozesse der Systemgastronomie ganzheitlich zu erfassen, zu organisieren und zu bewerten. Dabei leben sie die Philosophie ihres Betriebes und zeichnen sich aus durch eine ausgeprägte Gästeorientierung und ein Flair für den Verkauf. b. Sie sind sich der Bedeutung, der Merkmale, der Qualitäts- und Nachhaltigkeitsansprüche der Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln bewusst. Sie beschaffen diese gemäss Vorgaben, lagern sie sortenspezifisch sowie qualitätsbewusst und bereiten sie für die Zubereitung fachgerecht vor. c. Sie sind sich bewusst, dass in einem Betrieb und bei ihren Arbeiten Kosten anfallen. Sie kennen diese, erstellen einfache Kalkulationen und nutzen dabei die geeigneten Instrumente. d. Sie sind sich der Auswirkungen ihrer Arbeit auf Mensch und Gesellschaft bewusst. Sie verhalten sich gemäss den Standards der Berufsethik und tragen damit dazu bei, dass ihre Arbeiten für die Gesellschaft nachhaltig gestaltet werden. e. Sie sind sich bewusst, dass die betriebliche Abläufe und Prozesse nur dann funktionieren, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeiten betriebsgerecht organisieren. Sie organisieren ihre eigenen Arbeiten gemäss allgemeinen und betrieblichen Vor
Art. 1 BerufsbildBerufsbild
Art. 1 Berufsbild Systemgastronomiefachleute auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie sind fähig, Prozesse der Systemgastronomie ganzheitlich zu erfassen, zu organisieren und zu bewerten. Dabei leben sie die Philosophie ihres Betriebes und zeichnen sich aus durch eine ausgeprägte Gästeorientierung und ein Flair für den Verkauf. b. Sie sind sich der Bedeutung, der Merkmale, der Qualitäts- und Nachhaltigkeitsansprüche der Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln bewusst. Sie beschaffen diese gemäss Vorgaben, lagern sie sortenspezifisch sowie qualitätsbewusst und bereiten sie für die Zubereitung fachgerecht vor. c. Sie sind sich bewusst, dass in einem Betrieb und bei ihren Arbeiten Kosten anfallen. Sie kennen diese, erstellen einfache Kalkulationen und nutzen dabei die geeigneten Instrumente. d. Sie sind sich der Auswirkungen ihrer Arbeit auf Mensch und Gesellschaft bewusst. Sie verhalten sich gemäss den Standards der Berufsethik und tragen damit dazu bei, dass ihre Arbeiten für die Gesellschaft nachhaltig gestaltet werden. e. Sie sind sich bewusst, dass die betriebliche Abläufe und Prozesse nur dann funktionieren, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeiten betriebsgerecht organisieren. Sie organisieren ihre eigenen Arbeiten gemäss allgemeinen und betrieblichen Vorgaben rationell und gemäss den term
art_1/para
Systemgastronomiefachleute auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie sind fähig, Prozesse der Systemgastronomie ganzheitlich zu erfassen, zu organisieren und zu bewerten. Dabei leben sie die Philosophie ihres Betriebes und zeichnen sich aus durch eine ausgeprägte Gästeorientierung und ein Flair für den Verkauf. b. Sie sind sich der Bedeutung, der Merkmale, der Qualitäts- und Nachhaltigkeitsansprüche der Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln bewusst. Sie beschaffen diese gemäss Vorgaben, lagern sie sortenspezifisch sowie qualitätsbewusst und bereiten sie für die Zubereitung fachgerecht vor. c. Sie sind sich bewusst, dass in einem Betrieb und bei ihren Arbeiten Kosten anfallen. Sie kennen diese, erstellen einfache Kalkulationen und nutzen dabei die geeigneten Instrumente. d. Sie sind sich der Auswirkungen ihrer Arbeit auf Mensch und Gesellschaft bewusst. Sie verhalten sich gemäss den Standards der Berufsethik und tragen damit dazu bei, dass ihre Arbeiten für die Gesellschaft nachhaltig gestaltet werden. e. Sie sind sich bewusst, dass die betriebliche Abläufe und Prozesse nur dann funktionieren, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeiten betriebsgerecht organisieren. Sie organisieren ihre eigenen Arbeiten gemäss allgemeinen und betrieblichen Vorgaben rationell und gemäss den terminlichen Vorgaben.
a.
a. Sie sind fähig, Prozesse der Systemgastronomie ganzheitlich zu erfassen, zu organisieren und zu bewerten. Dabei leben sie die Philosophie ihres Betriebes und zeichnen sich aus durch eine ausgeprägte Gästeorientierung und ein Flair für den Verkauf.
b.
b. Sie sind sich der Bedeutung, der Merkmale, der Qualitäts- und Nachhaltigkeitsansprüche der Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln bewusst. Sie beschaffen diese gemäss Vorgaben, lagern sie sortenspezifisch sowie qualitätsbewusst und bereiten sie für die Zubereitung fachgerecht vor.
c.
c. Sie sind sich bewusst, dass in einem Betrieb und bei ihren Arbeiten Kosten anfallen. Sie kennen diese, erstellen einfache Kalkulationen und nutzen dabei die geeigneten Instrumente.
d.
d. Sie sind sich der Auswirkungen ihrer Arbeit auf Mensch und Gesellschaft bewusst. Sie verhalten sich gemäss den Standards der Berufsethik und tragen damit dazu bei, dass ihre Arbeiten für die Gesellschaft nachhaltig gestaltet werden.
e.
e. Sie sind sich bewusst, dass die betriebliche Abläufe und Prozesse nur dann funktionieren, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeiten betriebsgerecht organisieren. Sie organisieren ihre eigenen Arbeiten gemäss allgemeinen und betrieblichen Vorgaben rationell und gemäss den terminlichen Vorgaben.
f.
f. Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften und Standards der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes und der Hygiene pflichtbewusst um.
g.
g. Sie kommunizieren situations- und adressatengerecht in der englischen Sprache.
Art. 2 Dauer und BeginnDauer und Beginn
Art. 2 Dauer und Beginn 1 Die berufliche Grundbildung dauert 3 Jahre. 2 Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.
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2 Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.
2. Abschnitt: Ziele und AnforderungenZiele und Anforderungen
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen Art. 3 Bildungsinhalte 1 Die Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen nach Artikel 4 beschrieben. 2 Die Handlungskompetenzen beinhalten Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Sozial- und Selbstkompetenzen. 3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge. Art. 4 Handlungskompetenzen Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Planen und Gestalten der Prozesse: 1. Besonderheiten der Systemgastronomie verstehen, 2. Aufbau- und Ablauforganisation gestalten, 3. Schicht führen und Mitarbeitereinsatz organisieren, 4. Marketinginstrumente einsetzen, 5. Controlling und Berichtwesen führen; b. Beschaffen und Zubereiten der Produkte: 6. Lager nach Vorgaben bewirtschaften, 7. Produkte fachgerecht auf- und zubereiten; c. Präsentieren und Verkaufen der Produkte sowie Beraten der Gäste: 8. Produkte anrichten, gestalten und präsentieren, 9. Speisen und Getränke verkaufen, Gäste beraten und betreuen; d. Sicherstellen der Nachhaltigkeit und Sicherheit: 10. Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sicherstellen, 11. Umweltschutz und Nachhaltigkeit sicherstellen, 12. Brandschutz sicherstellen, 13. Persönliche und betriebliche Hygiene sicherstellen, 14. Hygienekonzept umsetzen, 15. Wer
Art. 3 BildungsinhalteBildungsinhalte
Art. 3 Bildungsinhalte 1 Die Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen nach Artikel 4 beschrieben. 2 Die Handlungskompetenzen beinhalten Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Sozial- und Selbstkompetenzen. 3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge.
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1 Die Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen nach Artikel 4 beschrieben.
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2 Die Handlungskompetenzen beinhalten Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Sozial- und Selbstkompetenzen.
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3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge.
Art. 4 HandlungskompetenzenHandlungskompetenzen
Art. 4 Handlungskompetenzen Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Planen und Gestalten der Prozesse: 1. Besonderheiten der Systemgastronomie verstehen, 2. Aufbau- und Ablauforganisation gestalten, 3. Schicht führen und Mitarbeitereinsatz organisieren, 4. Marketinginstrumente einsetzen, 5. Controlling und Berichtwesen führen; b. Beschaffen und Zubereiten der Produkte: 6. Lager nach Vorgaben bewirtschaften, 7. Produkte fachgerecht auf- und zubereiten; c. Präsentieren und Verkaufen der Produkte sowie Beraten der Gäste: 8. Produkte anrichten, gestalten und präsentieren, 9. Speisen und Getränke verkaufen, Gäste beraten und betreuen; d. Sicherstellen der Nachhaltigkeit und Sicherheit: 10. Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sicherstellen, 11. Umweltschutz und Nachhaltigkeit sicherstellen, 12. Brandschutz sicherstellen, 13. Persönliche und betriebliche Hygiene sicherstellen, 14. Hygienekonzept umsetzen, 15. Werterhaltung sicherstellen; e. Anwenden von Englisch: 16. Englisch verstehen und sprechen, 17. Englisch lesen, 18. Englisch schreiben, 19. Grundlagen der Fremdsprachen anwenden.
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Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Planen und Gestalten der Prozesse: 1. Besonderheiten der Systemgastronomie verstehen, 2. Aufbau- und Ablauforganisation gestalten, 3. Schicht führen und Mitarbeitereinsatz organisieren, 4. Marketinginstrumente einsetzen, 5. Controlling und Berichtwesen führen; b. Beschaffen und Zubereiten der Produkte: 6. Lager nach Vorgaben bewirtschaften, 7. Produkte fachgerecht auf- und zubereiten; c. Präsentieren und Verkaufen der Produkte sowie Beraten der Gäste: 8. Produkte anrichten, gestalten und präsentieren, 9. Speisen und Getränke verkaufen, Gäste beraten und betreuen; d. Sicherstellen der Nachhaltigkeit und Sicherheit: 10. Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sicherstellen, 11. Umweltschutz und Nachhaltigkeit sicherstellen, 12. Brandschutz sicherstellen, 13. Persönliche und betriebliche Hygiene sicherstellen, 14. Hygienekonzept umsetzen, 15. Werterhaltung sicherstellen; e. Anwenden von Englisch: 16. Englisch verstehen und sprechen, 17. Englisch lesen, 18. Englisch schreiben, 19. Grundlagen der Fremdsprachen anwenden.
a.
a. Planen und Gestalten der Prozesse: 1. Besonderheiten der Systemgastronomie verstehen, 2. Aufbau- und Ablauforganisation gestalten, 3. Schicht führen und Mitarbeitereinsatz organisieren, 4. Marketinginstrumente einsetzen, 5. Controlling und Berichtwesen führen;
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b. Beschaffen und Zubereiten der Produkte: 6. Lager nach Vorgaben bewirtschaften, 7. Produkte fachgerecht auf- und zubereiten;
c.
c. Präsentieren und Verkaufen der Produkte sowie Beraten der Gäste: 8. Produkte anrichten, gestalten und präsentieren, 9. Speisen und Getränke verkaufen, Gäste beraten und betreuen;
9.
9. Speisen und Getränke verkaufen, Gäste beraten und betreuen;
d.
d. Sicherstellen der Nachhaltigkeit und Sicherheit: 10. Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sicherstellen, 11. Umweltschutz und Nachhaltigkeit sicherstellen, 12. Brandschutz sicherstellen, 13. Persönliche und betriebliche Hygiene sicherstellen, 14. Hygienekonzept umsetzen, 15. Werterhaltung sicherstellen;