Art. 1 GegenstandGegenstand
Art. 1 Gegenstand 1 Diese Verordnung legt für die Funktionen des EDI nach Anhang 1 PSPV die jewe i lige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest. 2 Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.
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1 Diese Verordnung legt für die Funktionen des EDI nach Anhang 1 PSPV die jewe i lige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.
Art. 2 Aktualisierung der AnhängeAktualisierung der Anhänge
Art. 2 Aktualisierung der Anhänge 1 Die des EDI beantragt der Departement s vorsteherin oder dem Departementsvorsteher bei Bedarf die Aktualisierung des A n hangs. GeschäftsleitungGeneralsekretariats des 2 Wird Anhang 1 PSPV geändert, so beantragt die des EDI spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Änderung die en t sprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung. GeschäftsleitungGeneralsekretariats des
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1 Die des EDI beantragt der Departement s vorsteherin oder dem Departementsvorsteher bei Bedarf die Aktualisierung des A n hangs. GeschäftsleitungGeneralsekretariats des
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2 Wird Anhang 1 PSPV geändert, so beantragt die des EDI spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Änderung die en t sprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung. GeschäftsleitungGeneralsekretariats des
Art. 3 ÜbergangsbestimmungÜbergangsbestimmung
Art. 3 Übergangsbestimmung Bei Personen in Funktionen, für deren Ausübung bisher keine Personensicherheitsprüfung oder eine Personensicherheitsprüfung nach einer tieferen Prüfstufe durchgeführt werden musste, ist die neu vorgeschriebene Personensicherheitsprüfung spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Verordnung einzuleiten.
art_3/para
Bei Personen in Funktionen, für deren Ausübung bisher keine Personensicherheitsprüfung oder eine Personensicherheitsprüfung nach einer tieferen Prüfstufe durchgeführt werden musste, ist die neu vorgeschriebene Personensicherheitsprüfung spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Verordnung einzuleiten.
Art. 4 InkrafttretenInkrafttreten
Art. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. September 2013 in Kraft.
Funktionen innerhalb des EDI, für deren Ausübungeine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden mussFunktionen innerhalb des EDI, für deren Ausübungeine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
Funktionen innerhalb des EDI, für deren Ausübungeine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss 1. Generelle Funktionen innerhalb des EDI Funktionen Prüfstufen Direktorinnen/Direktoren von Ämtern und deren Stellvertreter/innen 12 Generalsekretär/in und dessen/deren Stellvertreter/innen 12 Persönliche Mitarbeiter/innen der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers 12 Informationschef/in und dessen/deren Stellvertreter/in 11 Sekretärinnen/Sekretäre der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers 11 Referentinnen/Referenten; Berater/innen 11 Datenschutz- und Informationssicherheitsverantwortliche 11 Verantwortliche für Informatiksicherheit und Objektschutz 11 Anwender/innen des Informationssystems Personensicherheitsprüfungen (SIBAD) 10 Risikomanager/in des Departements 11 Pressesprecher/in 11 Bundesratsweibel/in 11 Chauffeuse/Chauffeur der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers 11 Mitglieder des Stabes für ausserordentliche Lagen 11 1 2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDI 2.1 GS-EDI 2.2 Bundesamt für Gesundheit 2.3 Bundesarchiv 2.4 Bundesamt für Veterinärwesen Funktionen Prüfstufen Chef/in Bereich Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte, dessen/derenStellvertreter/in und Mitarbeiter/innen 11 1 Funktionen Prüfstufen Kader der Abteilungen Lebensmittelsicherheit, Strahlenschutz undChemikalien 11 1 Funktionen Prüfstufen Sämtliche 11 1 Funk
1. Generelle Funktionen innerhalb des EDIGenerelle Funktionen innerhalb des EDI
1. Generelle Funktionen innerhalb des EDI Funktionen Prüfstufen Direktorinnen/Direktoren von Ämtern und deren Stellvertreter/innen 12 Generalsekretär/in und dessen/deren Stellvertreter/innen 12 Persönliche Mitarbeiter/innen der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers 12 Informationschef/in und dessen/deren Stellvertreter/in 11 Sekretärinnen/Sekretäre der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers 11 Referentinnen/Referenten; Berater/innen 11 Datenschutz- und Informationssicherheitsverantwortliche 11 Verantwortliche für Informatiksicherheit und Objektschutz 11 Anwender/innen des Informationssystems Personensicherheitsprüfungen (SIBAD) 10 Risikomanager/in des Departements 11 Pressesprecher/in 11 Bundesratsweibel/in 11 Chauffeuse/Chauffeur der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers 11 Mitglieder des Stabes für ausserordentliche Lagen 11 1
2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDIZusätzliche Funktionen innerhalb des EDI
2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDI 2.1 GS-EDI 2.2 Bundesamt für Gesundheit 2.3 Bundesarchiv 2.4 Bundesamt für Veterinärwesen Funktionen Prüfstufen Chef/in Bereich Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte, dessen/derenStellvertreter/in und Mitarbeiter/innen 11 1 Funktionen Prüfstufen Kader der Abteilungen Lebensmittelsicherheit, Strahlenschutz undChemikalien 11 1 Funktionen Prüfstufen Sämtliche 11 1 Funktionen Prüfstufen Direktor/in des Instituts für Virologie und Immunologie (IVI) unddessen/deren Stellvertreter/in 11 Leiter/in Biosicherheit IVI 11 1